BioBio-BauernBio-Verordnung: Wer entscheidet und wo wird entschieden?

Bio-Verordnung: Wer entscheidet und wo wird entschieden?

Ein Leser schreibt mir: „Über die Sinnhaftigkeit der neuen EU-Bio Richtlinien brauchen wir nicht zu diskutieren. Es wäre aber schon interessant zu wissen, wer diese folgenschweren Beschlüsse gefasst hat.

  1. Welche Länder der EU waren daran beteiligt?
  2. Waren österreichische Vertreter dabei?
  3. Wie haben diese gestimmt? Haben diese Leute auch Namen?
  4. Wussten unsere Bio-Verbände davon? Wenn ja, was hat man dagegen unternommen?

Aber es ist ja alles gar nicht so schlimm, man kann ja, falls man die neuen Richtlinien nicht einhalten kann, sanktionsfrei als Bio-Betrieb aufhören.“

Oh ja, EU-Verordnungen können ärgerlich sein und einem Praktiker die Zornesröte ins Gesicht treiben. An der neuen Bio-Verordnung wird schon lange herumgedoktert. Anfang September 2020 wurde bekannt, dass sie um ein Jahr verschoben werden und erst ab 1. Jänner 2022 gelten soll. Grundsätzlich sind am Entstehen einer solchen Verordnung alle politischen Verantwortungsträger sowohl auf nationaler, als auch auf europäischer Ebene beteiligt und zwar von allen 27 EU-Staaten. Ebenso eingebunden sind die Interessensvertreter – von LK bis Umwelt- und Konsumentenschutz.

Das Verfahren zur EU-Bio-Verordnung läuft in Kurzform so ab:

  • Die Europäische Kommission macht einen Vorschlag zur Verordnung.
  • Das Europäische Parlament macht Änderungsanträge und das Plenum muss über den Kompromissvorschlag abstimmen. Die EU-Abgeordneten aller Mitgliedsstaaten sind mit einbezogen.
  • Der Europäische Rat aller Mitgliedsstaaten – in diesem Fall der Rat der Agrarminister – macht ebenso Änderungen und handelt einen Kompromissvorschlag aus. Ein Land allein kann nichts ausrichten.

Die Ministerien – in Österreich das BMSGPK (Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz) – koordinieren die österreichische Meinung. Die Interessensvertretungen bringen sich hier mit Stellungnahmen ein. Auch die Sicht der Konsumenten wird von der Europäischen Kommission sehr stark berücksichtigt.

Daraus ergeben sich auch die konkreten Antworten auf die zu Beginn gestellten Fragen:

Zu a) Alle 27 EU-Länder sind an der Erstellung einer EU-Verordnung beteiligt, auch an jener der Bio-Verordnung.

Zu b) Die österreichischen Vertreter seitens der Abgeordneten im EU-Parlament und die Landwirtschaftsministerin im Rat der europäischen Agrarminister sind dabei.

Zu c) Im Europäischen Rat, in diesem Fall im Rat der Agrarminister, werden die meisten Beschlüsse einstimmig gefasst. Natürlich haben alle Entscheidungsträger Namen. Das sind die in der Öffentlichkeit bekannten österreichischen Politiker, wie die Abgeordneten zum EU-Parlament, die europäischen Agrarminister und EU-Kommissare.

Zu d) Die Bio-Verbände sind in den Vorbereitungen einer solchen Verordnung seitens der Interessensvertretung und Experten eingebunden. Aber der große Unterschied zwischen einem nationalen Gesetz und einer EU-Verordnung ist die noch schwierigere Kompromissfindung. 27 Länder, mit unterschiedlichen Wünschen und Vorstellungen, müssen zu einem gemeinsamen Ergebnis kommen. Ein Land allein kann nichts durchsetzen.

Dazu kommt, dass die Europäische Kommission nicht dazu gezwungen ist, die Einwände der Interessensvertretungen bzw. der Mitgliedsstaaten anzunehmen. Deshalb sehen Vorgaben auch oft so aus wie sie aussehen.   

 

LANDWIRT Tipp:

Hans Meister Videos sehen Sie jetzt auf Youtube unter Hans Meister spricht: www.youtube.com/landwirtmedia

Kommentare

Warenkorb

Der Warenkorb ist leer.
Gesamt: 0,00