BioAus der KontrolleBio: Forst-Pflanzenschutzmittel lagern erlaubt?

Bio: Forst-Pflanzenschutzmittel lagern erlaubt?

Im Sinne des ökologischen Gedankens, der Biodiversität und Ihrer Glaubwürdigkeit als Bio-Bauer: Versuchen Sie, auch im Wald ökologisch zu arbeiten. Foto: Agrarfoto

Antwort:

Nein. Die EU-Bio-Verordnung verbietet generell die Lagerung und Verwendung von im Bio-Landbau verbotenen Betriebsmitteln am Bio-Betrieb. Demnach dürfen auch keine verbotenen chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel für den Forst gelagert werden, auch wenn Waldflächen in den meisten Fällen nicht Bestandteil der Bio-Kontrolle sind.

Deutschland: Im Prinzip ja, wenn Sie die Pflanzenschutzmittel in einer abgegrenzten Betriebseinheit lagern, die klar und in der Beschreibung Ihres Unternehmens dem Forstbetrieb zugeordnet ist (Schuppen, Garage, allerdings bitte die gesetzlichen Vorschriften zur Lagerung von Pflanzenschutzmitteln beachten: Sicherheitsschrank und Auffangwanne). Sie müssen allerdings damit rechnen, dass bei der Kontrolle die Verwendung der Produkte anhand Ihrer Aufzeichnungen zur Pflanzenschutzmittelanwendung überprüft wird, soweit die Mittel auch in der Landwirtschaft angewendet werden könnten. Vielleicht sollten Sie sich zusätzlich Gedanken darüber machen, dass es einem Bio-Betrieb gut ansteht, auch im Forst und Hausgarten auf chemisch-synthetische Pestizide zu verzichten. Glyphosat wird nicht besser, wenn es im Wald verwendet wird. Im Sinne des ökologischen Gedankens, der Biodiversität und Ihrer Glaubwürdigkeit als Bio-Bauer: Versuchen Sie, auch im Wald ökologisch zu arbeiten – das geht.

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