LandlebenFamilieBin ich versichert? Teil 1

Bin ich versichert? Teil 1

Zusammengestellt von Roman GOLDBERGER, LANDWIRT Redakteur

1. Ein befreundeter Landwirt hilft mir immer wieder bei der Arbeit. Wir rechnen diese Arbeit meist aber nicht über den Maschinenring ab. Ist er trotzdem gegen Unfälle versichert?

Solche Tätigkeiten stehen im Rahmen der bäuerlichen Nachbarschaftshilfe oder – wenn ein gegenseitiges Helfen nicht vorliegt – als Dienstleistung im Rahmen des bäuerlichen Nebengewerbes unter Unfallversicherungsschutz. Diese Tätigkeiten für andere landwirtschaftliche Betriebe werden zwischen Betrieben im eigenen Verwaltungsbezirk sowie im angrenzenden Verwaltungsbezirk anerkannt. Zwischen weiter entfernten Betrieben besteht in der Praxis der SVB sonst nur in Katastrophenfällen ein Unfallversicherungsschutz, z.B. wenn ein Bauer aus dem Bezirk Liezen bei der Windwurfaufarbeitung in einem Betrieb im Bezirk Deutschlandsberg hilft.

Ob die Tätigkeiten über den Maschinenring abgerechnet werden oder individuell zwischen den beiden beteiligten Betrieben, ist für den Unfallversicherungsschutz ohne Bedeutung. Die SVB akzeptiert jedoch Arbeiten, die Mitglieder eines Maschinenund Betriebshilferinges einander leisten, als Form der organisierten oder kollektiven Nachbarschaftshilfe.

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