EnergieBetreiber müssen Anlagen registrieren

Betreiber müssen Anlagen registrieren

Im Markstammdatenreigster müssen alle Stromerzeuger ihre Anlagen registrieren.
Quelle: Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur hat ein Online-Portal eingerichtet, in dem Stromerzeuger ihrer Anlagen registrieren müssen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Anlage bereits in einem anderen Register angemeldet ist. Die Registrierung ist für alle Strom- und Gas-Erzeugungsanlagen verpflichtend, die an ein Strom- bzw. Gasnetz angeschlossen sind oder werden sollen. Eine Mindestgröße gibt es nicht. Es ist auch unerheblich, ob die Anlage eine Förderung nach dem EEG oder nach dem KWKG erhält und wann sie in Betrieb genommen wurde.


LANDWIRT TIPP

Nehmen Sie sich Zeit. Die Bundesnetzagentur gibt an, dass die Registrierung in 20 Minuten abgeschlossen ist. In der Praxis dauert der Vorgang erheblich länger. Unser Test-Landwirt hat für seinen beiden Anlagen ingesamt 2,5 Stunden gebraucht. Viele Daten und Nummern müssen zusammengesucht werden. Deshalb ist es von Vorteil, wenn Sie bereits vorher alle Unterlagen zu Ihrer Anlage bereitlegen.

Die Bundesnetzagentur hat Erklärvideos zur Verfügung gestellt. Diese finden Sie hier.


Fristen:

Für die Anmeldung gelten Fristen. Registriert ein Betreiber sein Anlage nicht kann es zu Abzügen bei der Eisnpeisevergütung, Marktprämien oder Förderungen kommen.

  • Anlagen, die vor dem 31.01.2019 in Betrieb gingen, müssen bis zum 31.01.2021 registiert werden.
  • Anlagen, die nach dem 31.01.2019 in Betrieb gingen, müssen einen Monat nach Inbetriebnahme registirert werden.

So funktioniert die Registierung:

  • Rufen Sie die Seite www.marktstammdatenregister.de auf.
  • Registrieren sich als Benutzer. Legen sie dazu selber einen Benutzernamen und ein Passwort fest. Die Zugangsdaten, die Sie in dür das PV-Meldeportal erhalten haben, gelten hier nicht. Sie erhalten eine Email. Dort ist ein Link mit dem Sie das Benutzerkonto aktivieren können.
  • Registrieren Sie den Anlagenbetreiber. Das müssen nicht Sie selber sein. Sie können auch die Anlage für eine GbR, den Nachbarn oder Verwandten anmelden.
  • Registrieren Sie die Solaranlage.
    • Wählen Sie aus, was für eine Anlage Sie betreiben. Geben Sie der Anlage einen „Anzeige-Namen“.
    • Inbetriebnahmedatum und Standort der Anlage
    • Technischen Daten der Anlage. Die Angaben dazu finden Sie in ihren Unterlagen:
      – Technisches Datenblatt der Anlage und des Wechselrichters
      – Typenschild des Wechselrichters
      – Inbetriebnahme-Protokoll
      – Rechnung des Installateurs
      – Netzanschlussvertrag oder Einspeisevertrag des Netzbetreibers
      – Registrierungsbestätigung der Bundesnetzagentur (aus dem PV-Meldeportal)
  • Wählen Sie den Anschluss-Netzbetreiber aus. Den Namen finden Sie im Netzanschlussvertrag, im Einspeisevertrag oder der letzten Jahresabrechnung
  • Sie können die Registernummern der EEG-Anlage aus anderen Registern eintragen.
  • Laden Sie die Meldebescheinigung herunter.

 

 

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