Bauernsprecher Hans MeisterBaum unter Naturschutz- was bedeutet das für den Landwirt?

Baum unter Naturschutz- was bedeutet das für den Landwirt?

Ein steirischer Landwirt staunte nicht schlecht, als er plötzlich Post von der Naturschutzbehörde bekam, wobei man ihm per Gutachten mitteilte, dass die Eiche neben seinem Wohnhaus ob ihrer Schönheit und Einmaligkeit unter Naturschutz gestellt werden soll. Seine Fragen dazu:

Muss man das als Landwirt hinnehmen, weil irgendjemand den Antrag bei der Behörde stellte?
Das Steirische Naturschutzgesetz regelt das folgend: Von der beabsichtigten Erklärung zum Naturdenkmal ist der Grundeigentümer unter Hinweis auf die rechtlichen Wirkungen nachweislich schriftlich zu verständigen. Er hat hiervon alle Nutzungsberechtigten unverzüglich zu informieren. Innerhalb von acht Wochen ab dem Tag der Zustellung der schriftlichen Verständigung, kann der Grundeigentümer Einwände vorbringen.
Darüber hinaus ist die Gemeinde über die Einleitung des Verfahrens in Kenntnis zu setzen.
Wie und wo kann man sich als betroffener Landwirt dagegen wehren? Der Landwirt müsste auf seine eigenen Kosten einen Sachverständigen beauftragen, ein Gegengutachten zu erstellen und damit glaubhaft machen, dass die Voraussetzungen für die Unterschutzstellung nicht vorliegen. Das ist fachlich in der Regel sehr schwierig, da die Begriffe großen Interpretationsspielraum offen lassen. In der Praxis ist dies meistens kaum möglich.

Darf, wenn der Baum tatsächlich unter Schutz gestellt wird, jedermann das Grundstück betreten?
Nein, nur den mit den Aufgaben des Naturschutzes betrauten behördlichen Organen ist zum Zweck amtlicher Erhebungen ungehinderter Zutritt zu den in Betracht kommenden Grundstücken zu gewähren und auf Verlangen Auskunft zu erteilen. Die angeführten Organe haben sich tunlichst vor ihren Amtshandlungen bei dem Grundeigentümer oder dem
Verfügungsberechtigten anzumelden und auf Verlangen auszuweisen. Dies gilt auch für Personen, die von der Behörde zur Erhebung naturkundlicher Grundlagen, zur Durchführung unbedingt notwendiger Erhaltungs-, Pflege- oder Gestaltungsmaßnahmen beauftragt sind. Die Kosten der Erhaltung trägt das Land.

Wie sehr beeinträchtigt eine Unter-Schutz-Stellung des Baumes die Eigentumsrechte, die Bewirtschaftung des Grundstückes, die Wohnqualität des direkt daneben stehenden Wohnhauses?
Die Unter-Schutz-Stellung vermindert normalerweise die Wohnqualität nicht. Das Grundstück darf nicht von jedermann betreten werden. Das Eigentumsrecht wird durch die Erhaltungspflicht eingeschränkt. Wer durch eine Unter-Schutz-Stellung gehindert wird, Grundstücke oder Anlagen auf die Art oder in dem Umfang zu nutzen, wie vor der Einleitung des Verfahrens und dadurch eine erhebliche Minderung des Ertrages oder eine nachhaltige Erschwernis der Wirtschaftsführung erleidet oder zu wirtschaftlich nicht zumutbaren Aufwendungen verpflichtet wird, hat gegenüber dem Land Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Wenn eine wirtschaftliche Nutzung im überwiegenden Ausmaß nicht mehr gewährleistet ist, hat auf Verlangen des Grundeigentümers das Land anstelle einer Entschädigung Ersatzgrundstücke bereitzustellen oder Grundstücke abzulösen. Naturdenkmale und geschützte Landschaftsteile sind durch die Behörde zu kennzeichnen. Kennzeichnungstafeln dürfen weder beschädigt noch entfernt werden. Die Kennzeichnung darf die Nutzung der jeweiligen Grundstücke nicht behindern.

Kommentare

Warenkorb

Der Warenkorb ist leer.
Gesamt: 0,00