BioAus der KontrolleAus der Bio-Kontrolle

Aus der Bio-Kontrolle

Das formal korrekte Erstellen einer Rechnung ist natürlich nicht nur eine Vorschrift aus der EU-Bio-Verordnung, sondern auch allgemein erforderlich. Wir können hier nur auf die notwendigen Angaben für die Bio-Kontrolle eingehen, für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Kammer bzw. die Beratung.

Nicht nur der Rechnungsleger muss vollständig angeführt sein (Name und Adresse), sondern auch der Kontrollstellencode der Bio-Kontrollstelle des Rechnungslegers muss aufscheinen (für die ABG z. B. AT-Bio-301).

Kommentare

Warenkorb

Der Warenkorb ist leer.
Gesamt: 0,00