AgrarpolitikArbeitsgruppen diskutieren über Artenschutz

Arbeitsgruppen diskutieren über Artenschutz

Zum zweiten Mal ist der Runde Tisch zusammen gekommen, um über Artenschutz zu sprechen (Foto:StMELF)

Am 18. März trafen sich Befürworter und  Gegner des Volksbegehren “Artenvielfalt” erneut am Runden Tisch. Dort wurde erstmals vorsichtig diskutiert, nachdem beim ersten Zusammentreffen vor vier Wochen alle Beteiligten ausschließlich ihre Positionen vorbringen sollten. Seitdem hat sich Moderator Alois Glück einzeln mit Befürworten und Gegnern getroffen und sich ein Bild von der Sachlage gemacht. Beim Wiedersehen in großer Runde am letzten Montag war die Stimmung entspannt. Obwohl es zwei große Streitpunkte gab. Die Forderung, dass Grünland ab dem 15. März nicht mehr gewalzt werden darf. Außerdem sollen 10 % der bayerischen Grünlandflächen zukünftig erst ab 15. Juni gemäht werden.  Konkrete Ergebnisse konnte man auch in dieser zweiten Sitzung nicht erwarten. Sie diente dazu, die Standpunkte zusammen zu fassen.  Als Abschluss dieser ersten Phase findet  am 22. März eine gemeinsame Fachtagung statt. Dort wird in Fachvorträgen der aktuelle Stand zum Thema Biodiversität am Beispiel der Insekten erklärt.

Arbeitsgruppen diskutieren Maßnahmen zum Artenschutz

Auf dieser Grundlage kommen ab dem  25. März die Vertreter in vier Arbeitsgruppen zusammen. Sie diskutieren was in den Bereichen Landwirtschaft, Gewässerschutz, Wald und Siedlungen möglich ist, um Arten zu schützen. Der Ausgang dieser Gespräche ist offen. Dabei kommt es auf die Kompromissbereitschaft der einzelnen Interessensgruppen an. Die Ergebnisse sollen dann spätestens Ende April zusammengefasst und präsentiert werden.

Landtag muss bis Ende Juli abstimmen

Am Runden Tisch wird über den Gesetzentwurf gesprochen. Die Teilnehmer können aber keinen eigenen Entwurf vorlegen. Das muss die Politik machen, sofern sie dem Volksbegehren nicht zustimmt. Die Zeit hierfür ist beschränkt. Am 14. März wurde das amtliche Endergebnis veröffentlicht. Insgesamt haben 18,3 % der Bayern unterschrieben. Jetzt hat Ministerpräsident Markus Söder vier Wochen Zeit, das Volksbegehren offiziell dem Landtag vorzulegen und eine Stellung dazu abzugeben. Wie die Regierungskoalition aus CSU und Freien Wählern dazu steht, ist derzeit noch nicht abzusehen. Das Parlament muss dann innerhalb von drei Monaten über den Gesetzentwurf entschieden. Lehnt die Mehrheit ihn ab, kommt es zum Volksentscheid.

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