ManagementAlternative zum Volksbegehren “Rettet die Biene”?

Alternative zum Volksbegehren “Rettet die Biene”?

Quelle: Sushaaa/shutterstock

Landwirtschaftsminister Peter Hauk und Umweltminister Franz Untersteller haben Eckpunkte zusammengestellt, wie Artenschutz nach ihrer Meinung aussehen könnte. Der Vorschlag beinhaltet Großteils die Anliegen des Volksbegehrens. Gleichzeitig soll ihn die konventionelle und ökologische Landwirtschaft auch praktisch umsetzen können. Die Begründer des Volksbegehren sehen den Vorschlag positiv und sind zu Gesprächen bereit. Sie setzen die Stimmensammlung bei der Bevölkerung bis Mitte Dezember aus. Allerdings muss die Landesregierung bis dahin einzelne Punkte in ihrem Vorschlag konkretisieren. Die Träger des Volksbegehrens fordern zudem, dass sich neben den Regierungsfraktionen auch alle landwirtschaftlichen Landnutzungsverbände zu den Eckpunkten bekennen. Außerdem wollen sie einbezogen werden, wenn die Landesregierung den entsprechenden Gesetzentwurf erstellt.

Diskussionspunkt Pflanzenschutzmittel

Die Eckpunkte greifen die wesentlichen Anliegen des Volksbegehrens auf. Der geforderte Umgang mit Pflanzenschutzmitteln ist nach Angaben der Ministerien jedoch so nicht umsetzbar. Dadurch würden erhebliche Teil der heimischen Landwirtschaft gefährdet Die Landesregierung streicht das vorgeschlagene strikte Anwendungsverbot in allen Arten von Schutzgebieten. Sie setzt auf den stark eingeschränkten und kontrollierten Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. In Naturschutzgebieten will die Landesregierung am Anwendungsverbot festhalten. Betroffene Betriebe sollen unbürokratisch Unterstützung durch beispielsweise Ausnahmen erhalten. Hauk und Untersteller wollen den Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel bis zum Jahr 2030 um 40 % bis 50 % verringern.

 

LANDWIRT Info


Das sind die Eckpunkte

  • Der Artenschutz soll in das Naturschutzgesetz aufgenommen werden.
  • Biotope sollen verbunden werden. Dazu sind die Kommunen verpflichtet.
  • Landesweit sollen auf 10 % der landwirtschaftlichen Flächen FAKT-Maßnahmen durchgeführt werden. Jeder Betrieb soll 5 % ökologisch wirksame Maßnahmen umsetzen.
  • Die Bestände an Streuobstwiesen sollen geschützt werden.
  • Kompensationsmaßnahmen für verbaute Flächen sollen einem landesweiten Kataster erfasst werden.
  • In Schutzgebieten sollen Pflanzenschutzmittel nur eingeschränkt ausgebracht werden. In Naturschutzgebieten ist der Einsatz ganz verboten.
  • Der Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel soll bis 2030 um 40 % bis 50 % reduziert werden.
  • Der Anteil ökologischer Landwirtschaft soll bis 2030 auf 30 bis 40 % ausgebaut werden. Der genaue Anteil soll von der Nachfrage auf dem Markt abhängen. Die Umstellung ist für die Betriebe freiwillig.
  • Chemisch-Synthetische Pflanzenschutzmittel sollen in Privatgärten verboten werden.
  • Land, Kommunen und Privatleuten sollen Flächen bienen- und insektenfreundlich gestalten. Die Lichtverschmutzung soll reduziert werden.
  • Forschung und die Vermittlung von Wissen soll gefördert werden.
  • Ein Dialogforum Landwirtschaft und Naturschutz soll eingerichtet werden.

Die ausführlichen Erklärungen zu den Eckpunkten finden Sie hier:

 

 

 

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