BioBio-BauernEU-Bio-Verordnung neu auf 2022 verschieben?

EU-Bio-Verordnung neu auf 2022 verschieben?

Quelle: EU-Kommission

Nach derzeitigem Stand würde die neue EU-Bio-Verordnung ab 1. Jänner 2021 zur Anwendung gelangen. Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger meinte am 20. April 2020: “Jetzt ist nicht die Zeit für neue Bürokratie und zusätzliche Auflagen. Unsere Bauern müssen sich auf die Lebensmittelproduktion konzentrieren, um die Selbstversorgung des Landes zu sichern. Österreich ist Bio-Weltmeister, unsere Bio-Bauern setzen bereits seit Anfang 2020 den ersten Teil der neuen Auflagen der EU um. Die EU-Kommission soll weitere neue Auflagen auf 2022 verschieben.“

LK sieht Vorteile für Bio-Betriebe und Verwaltung

Landwirtschaftskammer (LK) Österreich-Präsident Josef Moosbrugger unterstützt den Vorstoß, das Inkrafttreten der EU-Bio-Verordnung um ein Jahr zu verschieben: “Sowohl die konventionelle als auch die Bio-Landwirtschaft stehen vor enormen Herausforderungen, und die Corona-Krise hat diese noch verschärft. Um die Reform der EU-Agrarpolitik praxistauglich über die Bühne zu bringen, rechnet die EU derzeit mit mindestens einem Übergangsjahr. Gleichzeitig fehlt noch eine ganze Reihe von Durchführungsrechtsakten für die neue EU-Bio-Verordnung. Den Start dieser umfassenden Reform um ein Jahr zu verschieben, würde daher sowohl für die Bio-Landwirtschaft als auch für die Verwaltung Vorteile bringen, wenn weiter konsequent an einer Finalisierung gearbeitet wird. Die Bio-Bäuerinnen und -Bauern brauchen Rechtssicherheit und auch die notwendige Zeit, sich auf die neuen Regeln gründlich vorzubereiten.“ Dies gebe den Betrieben, die in den nächsten Monaten noch die negativen Folgen der Corona-Krise zu verkraften haben werden, mehr Sicherheit, so Moosbrugger.

Ähnlich hatte Bauernbund-Präsident Georg Strasser in einer Aussendung argumentiert. “Die neue EU-Bio-Verordnung enthält viele, teils komplexe Vorgaben für unsere Bäuerinnen und Bauern in der biologischen Landwirtschaft, die gut vorbereitet werden müssen. Auch durch die Corona-Krise in Europa ist es nun zu Verzögerungen in der Ausarbeitung der erforderlichen Rechtstexte der EU gekommen. Es ist aus unserer Sicht deshalb unrealistisch, eine gut vorbereitete Umsetzung ab dem Jahr 2021 durchführen zu können”, so Strasser.

Auch Bio-Verbände fordern Verschiebung

Auch der Dachverband der europäischen Bio-Verbände (IFOAM EU) spricht sich in einem Schreiben an die EU-Kommission, die Ratspräsidentschaft sowie den zuständigen Berichterstatter des EU-Parlaments für eine Verschiebung der Verordnung um ein Jahr aus. “Dies würde es den Bio-Bäuerinnen und -Bauern sowie dem Bio-Kontrollsystem ermöglichen, sich im laufenden Jahr auf die derzeit im Vordergrund stehende Reaktion auf die Corona-Krise zu konzentrieren, um den EU-Bürgern Lebensmittel in guter Qualität und ausreichender Menge zu bieten”, betont Bio Austria-Obfrau Gertraud Grabmann.
Sie argumentiert: „Bereits vor Ausbruch der Corona-Pandemie war die Ausarbeitung des für die Umsetzung notwendigen Sekundärrechts deutlich in zeitlichem Verzug. Selbst ohne die aktuell zu bewältigenden riesigen Herausforderungen zur Aufrechterhaltung der Lebensmittelversorgung wäre die rechtzeitige Fertigstellung der Durchführungsbestimmungen in der notwendigen Qualität äußerst fraglich gewesen.“

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