ManagementAbstand zu Gewässern: Bis hierher und nicht weiter

Abstand zu Gewässern: Bis hierher und nicht weiter

Ackerbau bis direkt an den Rand von Gewässern. Zumindest in Hanglagen ist das deutschlandweit zukünftig nicht mehr möglich.
Quelle: Ruud Morijn Photographer/shuttersttock

Die EU-Kommission wirft Deutschland vor, dass es die EU-Nitratrichtlinie nicht ausreichend umsetzt. Daraufhin verschärft die Bundesregierung die Düngeverordnung. Aber auch eine Änderung im Wasserhaushaltsgesetz soll die Ordnungshüter der EU besänftigen. Im Gesetz ist es nur ein kurzer Absatz. Für manche Landwirte kommt er aber einer Enteignung gleich.

1. Was steht in der Gesetzesänderung?

Landwirte müssen entlang von Gewässern einen fünf Meter breiten Streifen anlegen, der ganzjährig begrünt ist und eine geschlossene Pflanzendecke aufweist. Das gilt allerdings nur für landwirtschaftliche Flächen, die eine bestimmte Hangneigung aufweisen.

2. Auf welchen Flächen muss ich als Landwirt die Gewässerrandstreifen anlegen?

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