AgrarpolitikAlmwirtschaft im Schatten des Kuh-Urteils

Almwirtschaft im Schatten des Kuh-Urteils

Werden Milchkühe auf Tiroler Almen gemolken, bekommen die Bauern dafür eine Förderung.
Quelle: givi585/shutterstock.com

LANDWIRT: Wie nehmen Sie die Stimmung in der heimischen Almwirtschaft wahr, nachdem nun das Kuh-Urteil vom Obersten Gerichtshof (OGH) bestätigt wurde?

Erich Schwärzler: Die Almwirtschaft hat sich ein anderes Urteil erhofft und ich habe auch kein Verständnis für die Entscheidung der Gerichte – aber sie ist zur Kenntnis zu nehmen. Es gibt derzeit schon berechtigte Verunsicherung und offene Fragen bei den Almbauern. Da muss man aber ein paar Dinge klar wissen: Die Entscheidung ist eine Einzelfallentscheidung in Tirol – und basierend auf der alten Rechtsgrundlage! Nach der Entscheidung im letzten Jahr war für mich klar: Die Almen brauchen Rechtssicherheit. Deshalb bin ich auch froh, dass es gelungen ist, das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) zu ändern und eine neue rechtliche Grundlage zu schaffen. Erstmals ist im neuen Gesetz klar geregelt worden, dass es auch eine Eigenverantwortung für die Almbesucher gibt. Es ist wichtig, dass nicht die gesamte Verantwortung bei den Almbauern liegt.

Diese Änderung der Tierhalterhaftung im ABGB erntete auch Kritik. Seitens des OGH hieß es etwa, die Neuregelung führe „in keinem Punkt zu einem Gewinn an Rechtssicherheit“.

100 Prozent Sicherheit gibt es nirgends. Die Entscheidungen der Gerichte kann man nicht vorhersehen. Aber es ist eine wesentliche Verbesserung. Außerdem wurden noch andere Maßnahmen getroffen. Man hat Verhaltensregeln für die Almbesucher und die Almbewirtschafter fixiert. Wenn ich als Almbewirtschafter das alles berücksichtige, habe ich Rechtssicherheit. Zudem gab es Anpassungen bei den Versicherungslösungen, wo auch die Länder den Almbauern finanziell unter die Arme greifen.

Bei den Versicherungen gibt es je nach Land unterschiedliche Regelungen. Wäre hier eine bundesweit einheitliche Lösung nicht sinnvoller?

Dass hier die Länder entscheiden, passt für mich, weil es ja auch sehr unterschiedliche Almen gibt. Wir haben zum Beispiel in Vorarlberg mehr Hochalmen als in Niederösterreich. Jedes Land muss selber wissen, was mit der Haftpflichtversicherung abgedeckt ist und wie man sie sinnvoll ergänzt. Wichtig ist, gerade auf Gemeinschaftsalmen, dass da Klarheit und Sicherheit geschaffen wurden. Ich bin den Bundesländern dankbar, dass es das Bekenntnis zur Almwirtschaft gibt und man die Prämien bezahlt. Aber trotzdem gilt es ständig, die Augen offen zu halten. Wenn es neue Entwicklungen gibt, dann sind Versicherungen nachzujustieren.

Erich Schwärzler ist Obmann der Almwirtschaft Österreich, der Dachorganisation der Almvereine in den Bundesländern.
Schwärzler war von 1993 bis 2018 Agrarlandesrat in Vorarlberg.
Quelle: privat

Viele Almbewirtschafter sind aufgrund des Urteils frustriert und wollen Touristen von ihren Almen fernhalten, etwa durch Wegsperren. Wie stehen Sie zu solchen Verboten?

Die meisten Probleme treten in Zusammenhang mit Hunden auf. Ich würde mir wünschen, dass man mit Hunden nicht durch Mutterkuhherden geht. Man muss mit seinem Hund nicht auf jeden Gipfel kraxeln. Wenn ein Almbauer sagt, er hat eine hochempfindliche Herde und möchte, dass keine Hunde in die Nähe kommen, dann sollte das respektiert werden. Dafür habe ich Verständnis. Man muss auch einmal festhalten, dass Wegsperren bzw. Almsperren in Österreich absolute Einzelfälle sind. Wenn das einer so macht, dann ist das eben zu akzeptieren. Hier geht es um Respekt und Wertschätzung gegenüber den Bewirtschaftern und ihrer Arbeit. Aber zu sagen, Leute dürfen nicht auf meine Alm kommen, weil es ein Gerichtsurteil gibt, wird nicht der Weg der Zukunft sein. Es braucht mehr Eigenverantwortung, Partnerschaft und gegenseitiges Verständnis.

So mancher Almbauer überlegt sich angesichts des Risikos, ob er seine Tiere überhaupt noch auftreiben soll. Was empfehlen Sie den Bewirtschaftern, um bestmöglich abgesichert zu sein?

Da habe ich klare Worte an jeden Almbauern: Ja, du treibst deine Tiere auf alle Fälle auf deine eigene Alm! Das ist dein Eigentum, lass dich durch nichts vertreiben. Das gehört zum Selbstbewusstsein eines Almbauern. Aber er sollte dabei das Risiko minimieren. Am Eingang zur Alm sollte man auf jeden Fall diese bekannten Hinweisschilder anbringen. Wenn ein Weg durch die Alm führt, wo tausende Menschen gehen, dann würde ich dort auf jeden Fall einen Zaun aufstellen. Das Gerichtsurteil besagt ja auch, wäre dort ein Zaun gewesen, wäre der Bauer freigesprochen worden. Mit den entsprechenden Maßnahmen hat man Rechtssicherheit und es kann eigentlich fast nichts passieren. Im Zweifelsfall kann man mit dem Almwirtschaftsverein Kontakt aufnehmen. Jeder Almbauer, der offene Fragen hat, kann mich gerne anrufen.

Immer mehr Touristen kommen auf die Alm. Wie kann das Miteinander zwischen Almwirtschaft und Tourismus langfristig gelingen?

Ich bin enorm dankbar und glücklich, dass wir so viele leidenschaftliche Almbauern haben, die die Flächen offen halten, das Vieh betreuen und eine großartige Leistung erbringen – nicht nur im eigenen Interesse, sondern auch gesellschaftspolitisch. Ihnen gilt ein ganz besonderer Dank. Und bei aller Kritik, die derzeit von einigen Almbewirtschaftern aufgrund dieses Urteils kommt, brauchen wir die Partnerschaft zwischen Landwirtschaft bzw. Almwirtschaft und Tourismus, und dazu bekenne ich mich. Hier ist eine gute Zusammenarbeit mit den Tourismusämtern wichtig, auch mit den Beherbergungsbetrieben. Alle müssen gut informiert sein. Ich glaube auch, dass die Sensibilität gestiegen ist. Vielleicht nicht bei jedem, aber grundsätzlich hat das Bewusstsein sowohl bei Einheimischen als auch Touristen zugenommen, gerade auch wegen der Berichterstattung.

Kleine Chronologie: Das Tiroler Kuh-Urteil

Juli 2014: Auf einer Alm im Tiroler Pinnistal wird eine 45-jährige Deutsche, die mit ihrem Hund unterwegs ist, von Kühen attackiert und dabei zu Tode getrampelt. Die Ermittlungen gegen den Landwirt werden noch im selben Jahr eingestellt. Die Hinterbliebenen der Deutschen klagen auf Schadenersatz.

Februar 2019: In erster Instanz wird der Bauer im Zivilverfahren vom Landesgericht Innsbruck zu Schadenersatzzahlungen im Ausmaß von rund 490.000 Euro verurteilt. Die Urteilsbegründung lautete, dass der Almbauer das Gebiet einzäunen hätte können.

März 2019: Die Bundesregierung legt einen „Aktionsplan für sichere Almen“ vor. Die Tierhalterhaftung im ABGB wird geändert, es werden Verhaltensregeln für Besucher sowie Leitlinien (z.B. für das Einzäunen, zum Aufstellen von Sicherheitstafeln, etc.) für die Bauern erarbeitet.

August 2019: Das Oberlandesgericht (OLG) bestätigt in zweiter Instanz, dass die Errichtung eines Zaunes für den Bauern zumutbar gewesen wäre. Allerdings wird auch ein Mitverschulden der Wanderin bestätigt. Landwirt und Urlauberin trifft zu gleichen Teilen ein Verschulden, die Zahlungen werden halbiert. Dennoch legen der Witwer der Urlauberin und der Landwirt Revision beim Obersten Gerichtshof (OGH) ein.

Mai 2020: Der OGH bestätigt das Urteil zur Teilschuld des Innsbrucker OLG.

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