SchweinFerkelproduktionCorona und die Ferkelkastration

Corona und die Ferkelkastration

Ab 01. Januar 2021 ist das betäubungslose Kastrieren von Ferkeln in Deutschland verboten. Alternativen müsen her.
Quelle: Agrarfoto

Bis Ende des Jahres dürfen Landwirte in Deutschland ihre Ferkel noch ohne Betäubung kastrieren. Dann ist Schluss. Die Änderung des Tierschutzgesetzes hätte 2019 in Kraft treten sollen. Mangels Alternativen wurde die Übergangsfrist jedoch verlängert. Mittlerweile haben Schweinhalter die Wahl zwischen drei Methoden: Ebermast, Impfung und Isofluran-Narkose.

Die Ebermast

Ein Teil der Schweinehalter setzt auf die Mast unkastrierter Jungeber. Dabei besteht die Gefahr, dass „Stinker“ in die Lebensmittelkette geraten. Wenn die Eber geschlechtsreif werden, produzieren sie das Hormon Androstenon. In Verbindung mit dem Eiweiß Skatol, führt das zum typischen Ebergeruch in der Pfanne. Bei der Ebermast müssen Landwirte die Tiere deshalb frühzeitig schlachten. Außerdem ist eine strenge Qualitätskontrolle in den Schlachthöfen notwendig.

Ein Problem ist der Absatz von Eberfleisch. Für Produkte wie Rohschinken wird Eberfleisch kaum verwendet. Bei Wurstware muss Eberfleisch anders verarbeitet werden als normales Schweinefleisch. Mäster können unkastrierte Eber häufig nur mit Preisabschlägen verkaufen. Vorteile der Ebermast sind die bessere Futterverwertung und gute Tageszunahmen.

Die Gefahr bei der Ebermast ist immer da: „Stinker“ rutschen durch die Kontrolle und landen beim Verbraucher. Deshalb ist die Nachfrage zurückhaltend.
Quelle: New Africa/shutterstock

Die Impfung

Für die Impfung gegen Ebergeruch gibt es derzeit ein zugelassenes Präparat mit dem Namen Improvac. Die Impfung führt dazu, dass das Immunsystem des Schweins Antikörper gegen das Gonadotropin-Releasing-Hormon, ein wichtiges Sexualhormon, bildet. Landwirte müssen ihre Tiere beim Einstallen in die Mast und dann vier bis sechs Wochen vor der Schlachtung impfen. Bis zur zweiten Impfung zeigen die Eber typische Verhaltensweisen. Darauf müssen sich die Mäster bei der Haltung einstellen. Die Kosten für die Impfung liegen bei fünf Euro pro Tier.

Obwohl das Fleisch geimpfter Eber als sicher für den Konsumenten gilt, akzeptieren es viele Verbrauchern nicht. In der Schweiz ist die Immunokastration seit zwölf Jahren erlaubt. Trotzdem lehnen die großen Supermarktketten den Verkauf des Fleisches ab. Auch die österreichische Interessenvertretung der Schweinehalter (VÖS) spricht sich gegen den Einsatz der Impfung aus.

Die Vollnarkose

Nach Schätzungen des deutschen Bundeslandwirtschaftsministeriums ist etwa die Hälfte der Schweinehalter an der Vollnarkose von Ferkeln interessiert. Mit dem Narkosegas Isofluran dürfen Landwirte die Tiere selber betäuben. Sie müssen dafür einen Sachkundenachweis vorlegen. Der Lehrgang besteht aus einem theoretischen Teil, der mindestens zwölf Stunden umfasst. Am Ende stehen eine schriftliche und eine mündliche Prüfung.

Danach müssen die Teilnehmer unter Anleitung eines Tierarztes praktische Erfahrung sammeln. Das kann auf dem eigenen Hof erfolgen. Abschließend prüft ein bestellter Tierarzt die Fähigkeiten des Landwirts. Die Theorie-Kurse gestalten die Bundesländer individuell. Aufgrund der Corona-Pandemie setzen sie auf unterschiedliche Modelle. Baden-Württemberg bietet Online-Schulungen an, in Bayern finden die Lehrgänge dezentral in den Schweine-Fachzentren der einzelnen Regierungsbezirke statt.

Für die Vollnarkose dürfen nur zertifizierte Geräte verwendet werden. Die Prüfung nimmt die DLG vor. Derzeit haben drei Geräte das Zertifikat erhalten, vier weitere sind bis Ende Juni noch im Prüfverfahren. Die Hersteller rechnen mit Lieferzeiten von vier bis acht Wochen. Je nach Narkosegerät können Landwirte drei bis sechs Ferkel gleichzeitig betäuben. Die Gerätepreise liegen zwischen 7.500 und 11.000 Euro netto. Landwirte können eine Förderung von bis zu 5.000 Euro für ein Gerät beantragen.

Drei Narkosegeräte sind bereits zertifiziert. Weitere sollen bis Ende Juni das Prüfverfahren durchlaufen haben.
Quelle: agrarfoto.com

Der vierte Weg?

Ein viertes Verfahren, dessen Zulassung der Deutschen Bauernverband fordert, ist die lokale Betäubung. Dabei wird das Betäubungsmittel lokal in den Hoden, Hodensack oder Samenstrang gespritzt. Die derzeit zugelassenen Mittel Lidocain, Procain und Pronestesic dürfen für diesen Zweck beim Schwein nicht eingesetzt werden. Laut Tierschutzgesetz ist bei der örtlichen Betäubung keine vollständige Schmerzausschaltung garantiert. Das deutsche Landwirtschaftsministerium lässt dies derzeit untersuchen, mit endgültigen Ergebnissen ist Mitte 2021 zu rechnen. Aus dem Ministerium heißt es, dass sich Landwirte keine Hoffnung auf den vierten Weg ab dem 1. Januar 2021 machen brauchen.

Derzeit dürfen Tierärzte Ferkel noch lokal betäuben. Ab 1. Januar 2021 ist das aber auch für sie verboten.
Quelle: Juina24hr/shutterstock

Aktuelle Lage der Kastration in Österreich


Als Deutschland das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration gesetzlich verankerte, wurden auch in Österreich die gesetzlichen Vorgaben angepasst. Derzeit ist es erlaubt, dass Landwirte Ferkel ohne Betäubung kastrieren. Voraussetzung ist, dass die Tiere jünger als sieben Tage sind. Eine wirksame Schmerzlinderung, die auch postoperativ wirkt, ist Pflicht. In Österreich wurde kein Datum zum Ausstieg aus dieser Regelung fixiert. Stattdessen ist verankert, dass die betäubungslose Kastration ab dem Zeitpunkt verboten ist, ab dem ein Arzneimittel zur Betäubung oder Schmerzausschaltung an den Tierhalter abgegeben werden darf.

Die Erfahrungen aus Deutschland zeigen, dass speziell Tierärzte Vorbehalte haben, wenn Betäubungsmittel an einen Landwirt abgegeben werden sollen. Für den VÖS war das jedoch immer eine grundlegende Forderung an die Politik, die dann gesetzlich so verankert wurde. Der VÖS spricht sich klar gegen Ebermast und Immunokastration aus und unterstützt die Weiterentwicklung der Betäubungsmittel. Derzeit läuft an der Veterinärmedizinischen Universität in Wien dazu ein Forschungsprojekt. Die Ergebnisse stehen noch aus.

AW

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