LandlebenUrlaub Am Bauernhof2. Standbein am Bauernhof: Jetzt Förderung holen

2. Standbein am Bauernhof: Jetzt Förderung holen

Investitionen in Urlaub am Bauernhof, Direktvermarktung, Green Care usw. werden gefördert.
Quelle: manusapon kasosod/shutterstock.com

Mit der Förderung „Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten“ – dazu zählen Urlaub am Bauernhof, Buschenschank oder soziale Dienstleistungen – wird die Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen unterstützt. Auch Investitionen in bestehende Angebote, die die Qualität und den Erfolg verbessern, werden unterstützt.

Voraussetzung für die Förderung:

• Bewirtschafter eines landwirtschaftlichen Betriebs mit mind. 3 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche
• Betriebskonzept mit Darstellung der Finanzierbarkeit sowie einer positiven Wirtschaftlichkeit
• Behördliche Baubewilligungen und gültiger Baubescheid
• Vorhaben, die in den Bereich des landwirtschaftlichen Nebenerwerbs fallen oder durch die ein landwirtschaftlicher Betrieb erstmals das gewerbliche Ausmaß erreicht

Was wird gefördert?

• Investitionen im Bereich Urlaub am Bauernhof
• Investitionen in Freizeiteinrichtungen
• Investitionen im Bereich der Direktvermarktung und der Buschenschänken
• Investitionen im Bereich Green Care
• Investitionen zur Ausübung von traditionellem Handwerk

In welcher Höhe wird gefördert?

Je nach Investitionsvorhaben zwischen 20 % und 30 %.
Pro Betrieb können maximal 400.000 Euro Nettokosten für die Förderung angerechnet werden, die Mindestinvestitionssumme beträgt 15.000 Euro. Die Förderung erfolgt als Direktzuschuss und wird als „De-minimis-Beihilfe“ gewährt; ein Agrarinvestitionskredit ist ausgeschlossen.

Antragstellung und Auswahlverfahren

Die Förderanträge können laufend eingebracht werden. Im Rahmen eines Auswahlverfahrens wird das Vorhaben nach einem bundesweit einheitlichen Schema bewertet und nach Mittelverfügbarkeit bewilligt. Voraussetzung für die Behandlung im Auswahlverfahren ist, dass alle erforderlichen Unterlagen vorhanden sind.

Mehr Informationen erhalten Sie bei bei Ihrer Landwirtschaftskammer

Das ist zu beachten!
Besonders wichtig ist, dass die Antragstellung unbedingt vor dem Investitionsbeginn erfolgen muss. Auch rechtsverbindliche Verträge oder Bestellungen müssen nach dem Datum des Antrages fallen, da ansonsten das gesamte Projekt von der Förderung ausgeschlossen wird.

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