AgrarpolitikAMA-Restzahlungen für ÖPUL und Ausgleichszulage am 28. April

AMA-Restzahlungen für ÖPUL und Ausgleichszulage am 28. April

Am 28. April 2021 erfolgen die Restzahlungen für das Antragsjahr 2020.
Quelle: Agrarfoto.com

Am 28. April 2021 erfolgen planmäßig die Restzahlungen von rund 112 Mio. Euro für das Österreichische Agrarumweltprogramm ÖPUL 2015 und 64 Mio. Euro für die Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten. Außerdem überweist die AMA rund 1,5 Mio. Euro an noch offenen Direktzahlungen. Die Hauptauszahlung für ÖPUL 2015 (75 %), Ausgleichszulage (75 %) und Direktzahlungen für das Antragsjahr 2020 fand indessen bereits am 17. Dezember letzten Jahres statt. Somit habe die AMA für das Jahr 2020 über 160.000 Anträge für EU-Ausgleichszahlungen bearbeitet und rund 1,9 Mrd. Euro zur Auszahlung gebracht, kommentierte Vorstandsvorsitzender Günter Griesmayr.

ÖPUL und Ausgleichszulage: Restzahlung von 25 %

Die Zahlungen für das ÖPUL 2015 und die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete sind im Wesentlichen auf die Restzahlung in Höhe von 25 % für das Antragsjahr 2020 zurückzuführen. Darüber hinaus wird auch bereits die Einarbeitung von diversen Korrekturen und Einsprüchen in den Berechnungsergebnissen berücksichtigt.

Im Zuge der Ausgleichszahlung erhalten Betriebe im benachteiligten Gebiet eine Abgeltung für die erhöhten Bewirtschaftungskosten der landwirtschaftlich genutzten Flächen. Die Abgeltung wird dabei individuell anhand der tatsächlichen Erschwernis berechnet. Bei den Direktzahlungen hingegen erfolgt die Überweisung an jene Betriebe, die bei der Auszahlung im Dezember noch keine Zahlung erhalten haben. Zudem fließt hier Geld aufgrund von Nachberechnungen, die beispielsweise eingearbeitete Beschwerden berücksichtigen.

Projektförderung und Härtefallfonds

Ebenso am 28. April 2021 erhalten Betriebe Geld aus der Projektförderung “Ländlichen Entwicklung”. Hier werden rund 32,6 Mio. Euro ausbezahlt. Ein großer Teil davon betrifft die Maßnahme “Investition in die landwirtschaftliche Erzeugung”. Überdies kommt es zu diesem Termin zu Auszahlungen im Rahmen des COVID-Härtefallfonds von rund 3,4 Mio. Euro. Für den Verlustersatz im Betriebszweig Schwein werden rund 11 Mio. Euro sowie für den Verlustersatz Betriebszweig Kartoffeln rund 412.000 Euro überwiesen.

Die Mitteilungen und Bescheide zu den Abrechnungen werden am 5. Mai 2021 versendet. Darin erfolgt eine einzelbetrieblich exakte Erläuterung, wie sich die jeweiligen Auszahlungsbeträge konkret zusammensetzen und errechnen. Mehr Informationen finden Sie auf der eAMA-Website.

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