LandlebenUrlaub Am BauernhofAusfallbonus für UaB-Betreiber für März und April

Ausfallbonus für UaB-Betreiber für März und April

Ab sofort können UaB-Betreiber einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen.
Quelle: Chinnapong/shutterstock.com

Den Antrag auf einen Ausfallbonus konnten bisher nur Vermieter von Privatzimmern und Ferienwohnungen stellen, die im eigenen Haushalt maximal zehn Betten anbieten. Diese Regelung hat das Tourismusministerium jetzt auf Urlaub am Bauernhof-Betriebe erweitert. Es muss allerdings ein Umsatzausfall von mindestens 40 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum vorliegen. Erst dann können UaB-Betreiber den Aufallsbonus über die AMA beantragen.

Für April wird Zuschuss verdoppelt

Der Ausfallsbonus beträgt 15 Prozent. Für die Monate März und April verdoppelt das Tourismusministerium den Zuschuss auf 30 Prozent. Gewerbliche und sonstige touristische Vermieter mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung erhalten einen Zusatzbonus von zehn Prozent. Sie waren bislang von diesen Hilfen ausgenommen. Auf dem PDF “Ausfallsbonus und Zusatzbonus für touristische Vermieter mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung”  gibt es alle weiteren Informationen.

Existenzen sichern

“Seit Monaten fehlt zahlreichen Zimmervermietern die Geschäftsgrundlage. Mit diesem Modell sichern wir Existenzen”, erklärt Tourismusministerin Elisabeth Köstinger. Die Tourismusministerin macht sich stark für ein “Comeback des heimischen Tourismus”. Infos darüber, wie dieses “Comeback” aussieht, gibt es auf der Plattform www.sichere-gastfreundschaft.at.

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