AgrarpolitikEinheitliches Landarbeitsgesetz in Kraft

Einheitliches Landarbeitsgesetz in Kraft

Landarbeitsgesetz Landarbeitergesetz
Landarbeiter sollen von Arbeitszusammenschlüssen profitieren: Betriebe einer Region bekommen nämlich fortan die Möglichkeit, Fachkräfte im Verbund zu beschäftigen.
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Mit Donnerstag, 1. Juli, gilt ein einheitliches Landarbeitsgesetz (LAG) für alle Bediensteten im Land- und Forstwirtschaftsbereich. Das Gesetz gilt anstatt der bisher neun bundeslandspezifischen Landarbeitsordnungen. Im Zuge der Vereinheitlichung konnten die vormals über 100 Verordnungen auf rund 20 reduziert werden. Zudem schafft das neue LAG die Möglichkeit von Arbeitgeberzusammenschlüssen.

Das heißt, Betriebe können sich innerhalb einer Region zusammenschließen, um Arbeits- und Fachkräfte im Verbund zu beschäftigen. So soll es fortan möglich sein, die anfallenden Arbeiten in den einzelnen Betrieben flexibel aufzuteilen. Dies soll unter anderem saisonabhängige Anstellungen begünstigen. Unter dem Strich sollen rund 30.000 Landarbeiter sowie zahlreiche land- und fortwirtschaftliche Betriebe von den Neuerungen profitieren.

Landarbeitsgesetz: Papamonat, Elternkarenz, Pflegekarenz

Dazu gelten ab sofort auch verbesserte und einheitliche Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Vereinheitlicht wurden der Papamonat ebenso wie die volle Anrechnung der Elternkarenz auf alle dienstzeitabhängigen Ansprüche sowie der Anspruch auf Pflegekarenz. „Für Bedienstete im Land- und Forstwirtschaftsbereich gelten nun in allen Bundesländern die gleichen Regelungen. Die Vereinheitlichung des Papamonats ermöglicht es Vätern in ganz Österreich, nach der Geburt Zeit mit Mutter und Kind zu verbringen. Das war bisher nicht flächendeckend möglich“, so Arbeitsminister Martin Kocher.

Neu ist zudem die Entgeltfortzahlung bei Teilnahme an Katastrophenhilfe und die Flexibilisierung der Wiedereingliederungsteilzeit.

Rechtlich vereinheitlichte Maßnahmen im LAG 2021:

  • Papamonat
  • die volle Anrechnung der Elternkarenz auf alle dienstzeitabhängigen Ansprüche
  • Anspruch auf Pflegekarenz
  • Auch in der Land- und Forstwirtschaft soll für die vorzeitige Freistellung von Schwangeren künftig kein Behördenweg zu einem Amtsarzt mehr notwendig sein. Ein gynäkologisches bzw. internistisches Zeugnis soll dafür ausreichen.

Außerdem neu

  • Entgeltfortzahlung bei Teilnahme an Katastrophenhilfe
  • Flexibilisierung Wiedereingliederungsteilzeit

In 100 Verordnungen zersplittert

Bislang war das Landarbeitsrecht in ein Grundsatzgesetz des Bundes, neun Ausführungsgesetze der Länder sowie in über 100 Verordnungen “zersplittert”. Um eine Entbürokratisierung und klare, übersichtliche Regeln für in der Landwirtschaft Beschäftigte zu schaffen, haben sich Arbeitsministerium und Landwirtschaftsministerium nun für eine Vereinfachung der Gesetzeslage eingesetzt. “Damit machen wir viele Jobs attraktiver und stärken zahlreiche land- und forstwirtschaftliche Arbeitsplätze in den Regionen”, verkündete dazu Bundesministerin Elisabeth Köstinger.

Aktualisiert am 01.07.2021

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