LandtechnikAnhänger8 Fragen und Antworten zum Tiertransport

8 Fragen und Antworten zum Tiertransport

Von Roman GOLDBERGER, LANDWIRT Redakteur

1. Welche Gesetze regeln den Transport von Tieren?

Tiertransporte werden in Europa durch die EU-Tiertransportverordnung geregelt, wenn sie eine wirtschaftliche Tätigkeit darstellen. Der Transport von Nutzoder Zuchttieren durch Landwirte ist zum Beispiel so eine wirtschaftliche Tätigkeit. Hingegen keine wirtschaftliche Tätigkeit ist es in der Regel, wenn ein Besitzer sein Pferd zu einem Hobby-Turnier oder einer anderen Freizeitgestaltung transportiert. Das unterliegt nicht der EU-Verordnung. Da es sich beim EU-Regelwerk um eine Verordnung handelt, gilt sie in jedem EU-Mitgliedsland. Sie braucht nicht in nationales Recht umgesetzt werden. Weiterführende Details regelt in Deutschland die Tierschutztransportverordnung.

2. Gelten die gleichen Regelungen für Landwirte und gewerbliche Transporteure?

Es gibt Erleichterungen für Landwirte, die eigene Tiere im eigenen Transportmittel bis maximal 50 Kilometer Entfernung oder zur Alm transportieren. Transportpapiere sind für diese Fälle zum Beispiel nicht nötig, wenn es nach der EU-Tiertransportverordnung geht. Voraussetzung ist jedoch, dass die Tiere transportfähig sind, das Personal qualifiziert ist (z.B. landwirtschaftliche Ausbildung), die Fahrzeuge ausreichend Platz bieten und in gutem Zustand sind. Bei Schlachtoder Zuchttieren ist ein Viehverkehrsschein aufgrund anderer Gesetze nötig. Auch die „Technischen Vorschriften“ der EU-Tiertransportverordnung finden für die oben beschriebenen Transporte von Landwirten (bis 50 km oder zur Alm) keine Anwendung. Dazu zählen unter anderem die Anforderungen an den Anhänger (Fragen 4, 6 und 8).

3. Wann muss ich einen Transportschein mitführen?

Wenn Sie Tiere transportieren, verlangt die EU-Tiertransportverordnung Papiere, aus denen Folgendes hervorgeht:

  • Herkunft und Eigentümer der Tiere
  • Versandort
  • Tag und Uhrzeit des Beginns der Beförderung
  • vorgesehener Bestimmungsort
  • voraussichtliche Dauer der geplanten Beförderung

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